AGB

Allgemeine Vertragsregelungen des Bonusleistungsvertrags
mit der Bonus Vip Telekomünikasyon Ltd Sti.

 

§ 1 Geltungsbereich

Für alle mit der Bonus Vip Telekomünikasyon Ltd Sti. geschlossenen Verträge gelten ausschließlich

diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) in der jeweils aktuellen

Fassung. Abweichungen von diesen AGB oder fremde AGB gelten als nicht

vereinbart, auch wenn die Bonus Vip Telekomünikasyon Ltd Sti. den vom Vertragspartner

vorgeschlagenen Änderungen nicht ausdrücklich widerspricht.

§ 2 Gegenstand des Bonusleistungsvertrags

Die Bonus Vip Telekomünikasyon Ltd Sti. verkauft dem Kunden umfassende Schutzbriefleistungen

sowie die Teilnahme an einem umfangreichen Cashback Club. Inhalt

und Bedingungen der Schutzbriefleistungen werden unter Teil B der AGB eingehend

erläutert. Inhalt und Bedingungen des Cashback Clubs werden unter Teil C der AGB eingehend erläutert. Den Namen der monatlich verkauften Schutzbriefleistungen sowie alle weiteren Informationen, die erst zum Verkaufszeitpunkt feststehen, erfährt der Kunde über die Bonus Vip Telekomünikasyon Ltd Sti. im Rahmen des geschlossenen Bonusleistungsvertrages.

§ 3 Vertragsschluss

Die Dienstleistungen der Bonus Vip Telekomünikasyon Ltd Sti. kann jede geschäftsfähige

natürliche oder juristische Person in Anspruch nehmen. Hierzu ist ein Serviceantrag

in mündlicher Form bzw. Textform für den Abschluss eines Bonusleistungsvertrags

an die Bonus Vip Telekomünikasyon Ltd Sti. zu richten, gegebenenfalls unter Zuhilfenahme

von gängigen Fernkommunikationsmitteln. Die Annahme des Angebots durch die Bonus Vip Telekomünikasyon Ltd Sti. erfolgt mit Zusendung der Vertragsunterlagen in Textform.

§ 4 Rechte und Pflichten zwischen der Bonus Vip Telekomünikasyon Ltd Sti. und dem

Kunden im Rahmen des Bonusleistungsvertrages

1.Die Bonus Vip Telekomünikasyon Ltd Sti. bietet dem Kunden, monatlich gegen Entgelt, den Verkauf von Schutzbriefleistungen, welche sich an dem Inhalt dieser AGB ausrichten, an.

2. Die Bonus Vip Telekomünikasyon Ltd Sti. ist von dem Verbot der Selbstkontraktion nach

§ 181 BGB befreit und kann mit sich in eigenem Namen oder als Vertreter Dritter

Rechtsgeschäfte vornehmen. Insbesondere kann die Bonus Vip Telekomünikasyon Ltd Sti.

auch in eigenem Namen und auf eigene Rechnung handeln. Die Bonus Vip Telekomünikasyon Ltd Sti. ist auch berechtigt, sich selbst an den Schutzbriefleistungen zu beteiligen.

§ 5 Kosten der Dienstleistung, Zahlungsbedingungen für den Bonusleistungsvertrag

1. Die Bonus Vip Telekomünikasyon Ltd Sti. zieht vom Kunden den Kaufpreis in Höhe von

59,00 € monatlich für den Erwerb der Schutzbriefleistungen ein. Berücksichtigt

werden nur dem Konto der Bonus Vip Telekomünikasyon Ltd Sti. vollständig und unwiderruflich

gutgeschriebene Einzahlungen.

2. Die Bonus Vip Telekomünikasyon Ltd Sti. steht im Falle nicht eingelöster oder zurückgereichter

Lastschriften das Recht zu, vom Kunden den Ersatz des durch Scheitern

des Lastschrifteinzugs entstandenen Schaden zu fordern. Je nach Vereinbarung

zwischen Bonus Vip Telekomünikasyon Ltd Sti. und den Bonusleistungsempfängern

kann sich der Schaden auf den gesamten monatlichen Kaufpreis belaufen.

§ 6 Servicedauer und Kündigung

1. Die Laufzeit des Bonusleistungsvertrages beträgt drei Monate und verlängert sich jeweils um einen Monat, wenn der Vertrag während der Laufzeit bzw. während der Widerrufsfrist nicht gekündigt oder widerrufen wurde.

2. Wünscht ein Kunde die Beendigung des Bonusleistungsvertrages, muss die

Kündigung als Wirksamkeitserfordernis schriftlich oder in Textform einen Monat

vor dem Laufzeitende bei der Bonus Vip Telekomünikasyon Ltd Sti. eingegangen sein. Für

den Nachweis der Fristwahrung ist das Datum des Poststempels bzw. das Datum

der elektronischen Übermittlung maßgeblich. Das Recht zur außerordentlichen

Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

3. Es besteht ein außerordentliches Kündigungsrecht der Bonus Vip Telekomünikasyon Ltd Sti. im Falle der Nichteinhaltung des Bonusleistungsvertrages.

4. Der durch Erklärung der Bonus Vip Telekomünikasyon Ltd Sti. gemäß Ziffer 3. gekündigte

Vertrag endet mit dem Zeitpunkt, in dem der Vertrag, dessen Beendigung das

Kündigungsrecht der Bonus Vip Telekomünikasyon Ltd Sti. hat entstehen lassen, endet,

spätestens jedoch zwei Wochen nach Zugang der Kündigungserklärung.

5. Das gesetzliche Recht zur außerordentlichen Kündigung im Übrigen bleibt für

beide Vertragsbeteiligte unberührt.

§ 7 Haftungsausschluss

Schadensersatzansprüche des Kunden gegen die der Bonus Vip Telekomünikasyon Ltd Sti. sind ausgeschlossen.

Unberührt bleibt die Haftung:

– für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer schuldhaften Pflichtverletzung der Bonus Vip Telekomünikasyon Ltd Sti. oder ihrer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen;

– für sonstige Schäden, die auf einer grob fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtverletzung

der Bonus Vip Telekomünikasyon Ltd Sti. oder ihrer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen;

– für die schuldhafte Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten).

Unter einer Kardinalpflicht wird eine Pflicht verstanden, deren Erfüllung die vertragsgerechte

Erfüllung des Vertrages erst ermöglicht und auf deren Erfüllung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf. In diesem Fall ist die Haftung auf die Höhe des typischerweise eintretenden, vorhersehbaren Schadens begrenzt;

– gesetzlich zwingende Ansprüche, insbesondere aus dem Produkthaftungsgesetz oder bei Übernahme einer Garantie oder eines Beschaffungsrisikos nach § 276 BGB.

§ 8 Datenschutz

Personenbezogene Daten des Kunden werden von der Bonus Vip Telekomünikasyon Ltd Sti. während des Vertragsverhältnisses ohne ausdrückliche Einwilligung zu

Zwecken der Vertragsabwicklung, einschließlich der Abrechnung, erhoben, verarbeitet

und genutzt. Die Datenerhebung, -nutzung und -verarbeitung erfolgt

elektronisch und unter Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben. Eine Übermittlung

von Kundendaten an Dritte, insbesondere an den Abwicklungsdienstleister der

Schutzbriefleistungen, erfolgt nur, soweit dies zur Vertragsabwicklung erforderlich

ist oder der Kunde seine Zustimmung gesondert erteilt hat. Die Übermittlung

der personenbezogenen Daten erfolgt im Rahmen der Erbringung von Schutzbriefleistungen

zwischen der Bonus Vip Telekomünikasyon Ltd Sti. und den Kooperationspartnern

(Versicherungsnehmer). Diese übermitteln im Schadenfall diese Daten

dem Versicherer lediglich zum Zweck der Erfüllung der vertragsgegenständlichen

Leistungen, soweit dies hierfür erforderlich ist. Im Rahmen der Organisation von

Beistandsleistungen aus diesem Vertrag werden die erforderlichen personenbezogenen

Daten auch an die Dienstleister übermittelt, die den Notfallservice erbringen

sollen. Im Hinblick auf eine sichere Rechtsgrundlage für die Datenverarbeitung ist in

dem Bonus Vip Telekomünikasyon Ltd Sti.-Vertrag eine Einwilligungserklärung nach dem

DSGVO aufgenommen worden. Diese gilt über die Beendigung des Vertrages

hinaus, endet jedoch mit Ablehnung des Antrags oder durch den Kundenwiderruf.

Lehnt der Kunde die Einwilligungserklärung bei Antragstellung ganz oder teilweise

ab, kommt es nicht zu einem Vertragsabschluss. Trotz Widerruf oder ganz

bzw. teilweise abgelehnter Einwilligungserklärung kann eine Datenverarbeitung

und -nutzung in dem begrenzten gesetzlich zulässigen Rahmen erfolgen. Der

Kunde hat nach dem Bundesdatenschutzgesetz neben dem erwähnten Widerrufsrecht

ein Recht auf Auskunft sowie unter bestimmten Voraussetzungen ein

Recht auf Berichtigung, Sperrung oder Löschung seiner gespeicherten Daten.

Sämtliche Anfragen und Rückfragen zur Datenverarbeitung sind an die Bonus Vip Telekomünikasyon Ltd Sti., Am Ziegelteich 20, 22525 Hamburg, zu senden.

§ 9 Widerrufsbelehrung für Verbraucher

Widerrufsbelehrung Widerrufsrecht

Der Kunde hat das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen

diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beginnt 14 Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses. Um das Widerrufsrecht auszuüben, muss der Kunde Bonus Vip Telekomünikasyon Ltd Sti. Am Ziegelteich 20, 22525 Hamburg, Tel: 04085599523 

E- Mail:service@bonusbuddy.io mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein

mit der Post versandter Brief, oder eine E-Mail), über den Entschluss diesen

Vertrag zu widerrufen, informieren. Der Kunde kann dafür das beigefügte

Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.

Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass der Kunde die Mitteilung

über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absendet.

Folgen des Widerrufs:

Wenn der Kunde diesen Vertrag widerruft, hat die Bonus Vip Telekomünikasyon Ltd Sti. alle Zahlungen, welche vom Kunden erhalten wurden, unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag, an dem die Mitteilung über den Widerruf dieses Vertrags eingegangen ist, zurückzuzahlen. Für diese Rückzahlung verwendet die Bonus Vip Telekomünikasyon Ltd Sti. dasselbe

Zahlungsmittel, das bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt wurde, es sei denn, mit dem Kunden wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden dem Kunden wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.

Muster-Widerrufsformular

(Wenn der Kunde den Vertrag widerrufen will, dann muss dieser das nachfolgende Muster – Formular ausgefüllt an die Bonus Vip Telekomünikasyon Ltd Sti. senden.)

• Am Ziegelteich 20, 22525 Hamburg, 04085599523

E-Mail: service@bonusbuddy.io zu richten:

• Hiermit widerrufe(n) ich/wir (*) den von mir/uns (*) abgeschlossenen Vertrag

über die Erbringung der folgenden Dienstleistung (*)

• Bestellt am (*) /erhalten am (*)

• Name des/der Verbraucher(s)

• Anschrift des/der Verbraucher(s)

• Unterschrift des/der Verbraucher(s) (nur bei Mitteilung auf Papier)

• Datum

(*) Unzutreffendes streichen.

§ 10 Änderungen der AGB

Geltendes Recht, Gerichtsstand, Parteiwechsel

1. Die Bonus Vip Telekomünikasyon Ltd Sti. behält sich vor, diese AGB im Falle einer

Änderung der Gesetzeslage zu ändern, soweit nicht die vertragswesentlichen

Bestandteile der §§ 2, 4 und 5 dieser AGB betroffen sind. Die geänderten Bedingungen

werden dem Kunden vier Wochen vor ihrem Inkrafttreten in Textform

(§ 126b BGB) übermittelt. Widerspricht der Kunde der Geltung der neuen AGB

nicht innerhalb von zwei Wochen nach Empfang der Benachrichtigung, gelten

die geänderten AGB als angenommen. Die Bonus Vip Telekomünikasyon Ltd Sti. wird dem

Kunden in der Benachrichtigung, welche die geänderten Bedingungen enthält,

auf die Bedeutung dieser Zweiwochenfrist noch einmal ausdrücklich hinweisen.

2. Für die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen der Bonus Vip Telekomünikasyon Ltd Sti. und dem Kunden gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss

des deutschen Kollisionsrechts.

3. Die Bonus Vip Telekomünikasyon Ltd Sti. ist berechtigt, durch einseitige, dem Kunden zuzustellende, Erklärung in Schrift- oder Textform einen Dritten an ihrer Stelle in die

sich aus diesem Vertrag ergebenden Rechte und Pflichten eintreten zu lassen. In

diesem Fall ist der Kunde berechtigt, sich von dem Vertrag durch unverzügliche

fristlose Kündigung zu lösen.

4. Soweit der Vertragspartner Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen

Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, wird als Gerichtsstand für

Streitigkeiten aus diesem Vertrag vereinbart. Unternehmeridentität, ladungsfähige Anschrift, zugleich Anschrift für Rückfragen: Bonus Vip Telekomünikasyon Ltd Sti. Am Ziegelteich 20, 22525 Hamburg, gesetzlich vertreten durch: L.Akkas

Teil B: Inhalt und Bedingungen der Bonusleistungen

§ 1 Vertragspartner

1.1 Kunden der Bonus Vip Telekomünikasyon Ltd Sti. genießen umfassende Bonusleistungen. Die folgenden Bedingungen gelten für die Inanspruchnahme dieser Leistungen: Der Vertrag wird zwischen dem Kunden als anspruchsberechtigte Person und der Bonus Vip Telekomünikasyon Ltd Sti. Am Ziegelteich 20, 22525 Hamburg 04085599523 E-Mail: service@bonusbuddy.io geschlossen („BonusBuddy“-Vertrag). Verantwortlich für die Erbringung der Leistungen ist die Bonus Vip Telekomünikasyon Ltd Sti. Diese bedient sich zur Leistungserbringung jeweilig Kooperationspartnern, Erfüllungsgehilfen und Versicherern.

1.2 Partner für die Bonusleistungen des Portmonee- und Haushalts-Schutzes und des Tankrabatt, gemäß § 3 und § 4 ist die Deutsche Schutzbriefgesellschaft mbH (Am Lenkwerk 5, 33609 Bielefeld).

§ 2 Bonus Vip Telekomünikasyon Ltd Sti. ServiceCenter

Das Bonus Vip Telekomünikasyon Ltd Sti. ServiceCenter als universeller Ansprechpartner ist unter folgenden Kontaktdaten für den Kunden erreichbar: Post: Am Ziegelteich 20, 22525 Hamburg 04085599523   E-Mail: service@bonusbuddy.io

§ 3 Portmonee-Schutz

3.1 Gegenstand der Leistungen

Leistungsinhalt Portmonee-Schutz: Der Portmonee-Schutz ist eine Kombination aus service- und versicherungsartigen Leistungen.

Der Portmonee-Schutz-Kunde erhält organisatorische und finanzielle Hilfe bei Diebstahl, Raub oder Einbruchdiebstahl des Portmonees. Die Dienste können telefonisch 24 Stunden an 365 Tagen im Jahr in Anspruch genommen werden. Träger des versicherten Risikos bei den Versicherungsleistungen sind die Versicherer. Die nachfolgenden Produktinformationen stellen einen Überblick über die Inhalte des Portmonee-Schutzes dar.

3.1.1 Notfall-Telefon

Voraussetzung für den versicherten Anspruch auf die Leistungen in § 3.3 ist die Organisation der Hilfeleistung durch den Versicherer. Das Notfall-Telefon steht hierfür an allen Tagen des Jahres rund um die Uhr unter folgender Nummer zur Verfügung: 04085599523

3.1.2 Organisatorische Hilfe bei der Kartensperrung

Bei Verlust der registrierten Zahlungskarten hilft der Versicherer der versicherten Person bei der telefonischen Kartensperrung. Der Versicherer veranlasst eine Sperrung der Karte in Ihrem Auftrag, sofern dies rechtlich und organisatorisch möglich ist. Häufig werden Kartensperrungen von Banken nur durch den Karteninhaber selbst akzeptiert. Ist eine Kartensperrung durch den Versicherer nicht möglich, ist der Versicherer der versicherten Person bei der Sperrung behilflich. Der Versicherer informiert den Kunden über die für die Kartensperrung zuständige Stelle mit Angabe der entsprechenden Telefonnummer. Der Versicherer haftet dabei nicht für den ordnungsgemäßen Vollzug der Sperrung und für etwaig entstehenden Vermögensschaden. Auf Wunsch veranlasst der Versicherer die Ausstellung einer Ersatzkarte, sofern dies möglich ist.

3.2 Allgemeine Leistungsbegrenzungen

Innerhalb eines Zeitraums von zwölf aufeinanderfolgenden Monaten sind maximal zwei Ansprüche auf die in 3.3. (Leistungsübersicht Portmonee-Schutz) genannten Leistungen möglich. Ausnahme ist der Ersatz von Bargeld nach Raub/Einbruchdiebstahl/Diebstahl der Brieftasche oder Geldbörse. Diese Leistung ist begrenzt auf einen Schadenfall innerhalb eines Zeitraums von zwölf aufeinanderfolgenden Monaten.

Diese Versicherung gilt subsidiär; ein Anspruch auf die Übernahme der Kosten besteht nicht, wenn der Begünstigte Entschädigung aus einer gleichlaufenden, anderen, eigenen oder fremden Versicherung, die vor oder nach dieser Versicherung abgeschlossen wurde, in Anspruch nehmen kann.

3.3 Leistungsübersicht

3.3.1 Kostenerstattung Geldbörse

Im Fall eines Raubs, Diebstahls oder Einbruchdiebstahls, bei dem die Brieftasche oder Geldbörse der versicherten Person in Deutschland oder während eines Aufenthaltes von bis zu 90 Tagen im Ausland entwendet wird, erstattet der Versicherer an den Portmonee-Schutz-Inhaber einen Betrag von bis zu maximal 200, – Euro pro Schadenfall, der nicht durch eine Hausratversicherung abgesichert ist. Brieftasche oder Geldbörse dürfen jeweils nicht älter als drei Jahre sein. Diese Leistung setzt die unverzügliche Anzeige des Raubs, Diebstahls oder Einbruchdiebstahls bei einer zuständigen Behörde und dem Hausratversicherer der versicherten Person voraus.

3.3.2 Bargeldersatz

Wird der versicherten Person zusätzlich zur Brieftasche oder Geldbörse Bargeld gestohlen oder durch Raub entwendet, erstattet der Versicherer dieses im Schadenfall bis maximal 250, – Euro. Voraussetzung für die Erstattung sind die Vorlage eines Kontoauszuges, durch den der Besitz des betreffenden Betrages bis 48 Stunden vor Ihrer Verlustmeldung bei der Bonus Vip Telekomünikasyon Ltd Sti. glaubhaft nachgewiesen wird, sowie ein Nachweis der polizeilichen Meldung bei der Bonus Vip Telekomünikasyon Ltd Sti.

3.3.3 Kostenerstattung neue Ausweispapiere und Zahlungskarten

Sollten Ausweisdokumente wie z. B. Reisepass, Personalausweis oder Führerschein zusammen mit dem Portmonee entwendet worden sein, so hilft der Versicherer bei der Ersatz- und Wiederbeschaffung. Außerdem werden die zusätzlich verursachten Telefon-, Fahrt- und Übernachtungskosten für die Ersatzbeschaffung sowie die amtlichen Gebühren der Ausstellungsbehörde im Ausland pro Schadenfall insgesamt bis zu 500, – Euro übernommen. Mitversichert ist auch die Gebühr für die Ausstellung von Zahlungskarten. Der Verlust der Dokumente ist durch ein polizeiliches Protokoll sowie durch die Bestätigung der Ausstellungsbehörde im Ausland nachzuweisen.

3.3.4 Zahlungskartenschutz einschließlich Notfallbargeld

Für finanzielle Verluste durch unberechtigte Nutzung, die bis zur Sperrung der Zahlungskarte eintreten, besteht folgender Versicherungsschutz:

  • Kreditkarten
  • Schäden, die zwischen dem Zeitpunkt des Verlustes und der tatsächlichen Sperrung liegen, werden vom Versicherer bis zu einem Betrag von 50, – Euro übernommen.
  • Maestro-Karten und Geldkarten
    Schäden, die durch Missbrauch verloren, gemeldeter Karten in den 24 Stunden vor dem gemeldeten Verlust entstehen, werden bis zu einem Betrag von 500, – Euro pro Schadenfall übernommen. Dies gilt nicht, sofern grob fahrlässiges Verhalten vorliegt oder das (die) kartenemittierende(n) Unternehmen eine missbräuchliche Nutzung nicht anerkannt hat/haben. Der Kunde ist gehalten, jede Widerrufs- bzw. Widerspruchsmöglichkeit gegen eine unberechtigte Belastung der Kreditkarte geltend zu machen. Mitunter leistet der Haftungsfonds für den Zahlungsverkehr im Rahmen und Umfang seiner Vertragsbedingungen für den entstandenen, unmittelbaren Schaden. Sonstige Kosten sowie Vermögensfolgeschäden aller Art, die mittelbar oder unmittelbar durch eine unberechtigte Nutzung entstehen, sind vom Versicherungsschutz ausgeschlossen.
  • Um einen Schadenersatzanspruch geltend zu machen, fordert der Kunde beim ServiceCenter ein Schadenformular an. Nur vollständig bearbeitete und unterschriebene Schadenformulare können bearbeitet werden. Die Unterschrift auf dem Schadenformular berechtigt gleichzeitig den Kartenaussteller, Details über die unberechtigte Nutzung der Zahlungskarten an das ServiceCenter und den Partner weiterzugeben. Zusätzlich zum Schadenformular sind folgende Belege beizufügen:
  • eine Kopie des Kontoauszuges, der die unberechtigte Nutzung der Kredit- oder sonstigen Zahlungskarten dokumentiert;
  • Kopie(n) des in dieser Angelegenheit mit dem Kartenaussteller geführten Schriftwechsels und
  • eine Kopie der Anzeige bei der zuständigen Polizeidienststelle (bei Einbruchdiebstahl/Raub gemäß § 3).
  • Wenn der Kunde wegen eines Verlustes der registrierten Zahlungskarten die Karten sperren lässt und der Kunde sich durch den Verlust Ihrer Zahlungsmittel in einer finanziellen Notlage befinden, ist der Versicherer bei der Beschaffung von Zahlungsmitteln behilflich. Der Versicherer gewährt ein Sofortdarlehen in Höhe des in dem Aufenthaltsland üblichen Tagesbedarfs, jedoch max. 1.500,– Euro, sofern dem Versicherer ein schriftliches Schuldanerkenntnis der versicherten Person vorliegt. Die Organisation erfolgt z. B. durch eine Onlineüberweisung via Western Union, eine Auszahlung durch die Reiseleitung vor Ort, eine Auszahlung durch den Korrespondenten oder Leistungserbringer vor Ort. Die versicherte Person muss die verauslagten Kosten innerhalb von vier Wochen zurückerstatten. Diese Leistung wird über die 24h-Notfall-Hotline erbracht und ist gebührenfrei. Das Bargeld ist nur in der am Ort der Auszahlungsstelle gültigen Währung verfügbar. Diese Leistung ist nur in Zusammenhang mit der Sperrung registrierter Zahlungskarten verfügbar. Das Notfallbargeld kann einmalig nach Sperrung der Karten, jedoch längstens innerhalb von bis zu 14 Tagen nach Sperrung der Karten in Anspruch genommen werden.

3.4 Allgemeine Versicherungsbedingungen

Weitere wichtige Informationen sind den jeweils gültigen Allgemeinen Versicherungsbedingungen zu entnehmen. Diese sind maßgeblich für die Erbringung der vorgenannten Leistungen und können kostenfrei im ServiceCenter per E-Mail oder telefonisch abgerufen werden.

    1. Leistungsausschlüsse

3.5.1 Diebstahl:

  • aus Nutzfahrzeugen, Cabrios oder Soft-Top-Fahrzeugen; aus Kraftfahrzeugen, die leer stehen gelassen wurden, wenn der versicherte Gegenstand nicht in einem verschlossenen Handschuhfach, verschlossenen Kofferraum, einer eingebauten und verschlossenen Top Box, eingebauten und verschlossenen Gepäcktaschen oder anderen verborgenen Innenfächern untergebracht wurde, und das Fahrzeug unter Aktivierung aller Sicherheitssysteme abgeschlossen wurde, und nur, wenn Gewalt und Zwang angewandt wurden, sowohl bei der Öffnung des Fahrzeuges als auch des Handschuhfaches oder des anderen versteckten Innenfaches. Eine Kopie des Berichtes des Reparateurs über diese Schäden am Fahrzeug muss mit einer Anspruch Stellung im Rahmen dieses Vertrages eingereicht werden.
  • wenn der versicherte Gegenstand unbeaufsichtigt an einem öffentlichen Ort zurückgelassen wurde, oder bei Diebstahl aus einem Gebäude oder anderen Grundstücken, wenn nicht:
    • beim Zutritt oder Verlassen Gewalt angewendet wurde, die zu Schäden am Gebäude geführt haben oder
    • die versicherten Gegenstände nicht sichtbar, vorzugsweise in einem befestigten, verschlossenen Behälter, aufbewahrt wurden und zum Zugang zu diesem Behälter Gewalt angewandt wurde; unbeaufsichtigt bedeutet: nicht in Ihrer Sichtweite und nicht jederzeit in Ihrer Reichweite.
    • aus dem Einflussbereich des Kunden, wenn nicht: der Gegenstand an Ihrem Körper verborgen war oder physischer Zwang oder Gewalt gegen die versicherte Person angewandt oder angedroht wurde.

3.5.2 Verlust, wenn die Umstände des Verlustes nicht klar identifiziert werden können.

3.5.3 Kosten, die entstehen, weil der versicherte Gegenstand nicht verwendet werden kann oder andere Kosten, die über die Ersatzkosten des versicherten Gegenstandes hinausgehen.

3.5.4 Kosten, bei denen der benannte Gegenstand zum Zeitpunkt der Registrierung älter als 36 Monate ist.

3.5.5 Alle Kosten, die nicht Ersatzkosten des versicherten Gegenstandes sind.

3.5.6 Schäden an Zubehör irgendwelcher Art sowie dessen Diebstahl oder Verlust.

    1. Bei Vertragsschluss zu beachtende Obliegenheiten und die Rechtsfolgen der Nichtbeachtung

Es gilt zu beachten, dass eine Registrierung der zu versichernden Zahlungskarten erforderlich ist, um den Versicherungsschutz in Anspruch nehmen zu können. Ein entsprechendes Registrierungsformular wird dem Kunden auf Anfrage im ServiceCenter (telefonisch oder per Mail) bereitgestellt. Während der Laufzeit des Vertrages zu beachtende Obliegenheiten und die Rechtsfolgen der Nichtbeachtung:

3.6.1 Versicherung von Brieftasche oder Geldbörse

Originalkaufbelege der Taschen müssen aufbewahrt werden. Die versicherte Person hat alles Zumutbare zu unternehmen, um den Diebstahl der versicherten Gegenstände zu verhindern. Tun die versicherte Person dies nicht, kann der Anspruch abgelehnt werden.

3.6.2 Zahlungskartenschutz

Wenn der Kunde die Bestätigung der registrierten Karten erhalten hat, muss der Kunde überprüfen, ob die enthaltenen Angaben richtig und die registrierten Kartennummern gültig sind. Um sicherzustellen, dass die vollen Leistungen dieses Produktes in Anspruch genommen werden können, muss das ServiceCenter über alle Änderungen, Ergänzungen oder Löschungen registrierter Karten informiert werden, da nur korrekt registrierte Karten im Rahmen der Mitgliedschaft versichert sind. Das ServiceCenter muss über Änderungen der ständigen Anschrift informiert werden. Nur der Kunde selbst unter der neuen Anschrift unterliegen dem Schutz dieser Vereinbarung und sind zum Erhalt der Leistungen berechtigt. Verletzt der Kunde eine der vorgenannten Pflichten, kann der jeweilige Versicherer – je nach Grad des Verschuldens – die Versicherungsleistung kürzen oder sogar vollständig verweigern.

3.7 Bei Eintritt des Versicherungsfalles zu beachtende Obliegenheiten und die Rechtsfolgen der Nichtbeachtung

3.7.1 Versicherung von Brieftasche und Geldbörse

Im Falle von Raub, Diebstahl oder Einbruchdiebstahl muss der Versicherungsfall schnellstmöglich, spätestens jedoch innerhalb von 24 Stunden, bei der zuständigen Polizeibehörde gemeldet werden.

3.7.2 Zahlungskartenschutz einschließlich Notfallbargeld

Im Falle eines Diebstahls oder Verlustes muss der Versicherungsfall schnellstmöglich, spätestens jedoch innerhalb von 24 Stunden nach Entdeckung, bei der zuständigen Polizeibehörde und beim ServiceCenter gemeldet werden. Zur Schadensbearbeitung wird die polizeiliche Meldung benötigt. Im Rahmen der Aufklärungspflicht ist der Kunde insbesondere verpflichtet, Fragen wahrheitsgemäß und vollständig zu beantworten. Verletzt der Kunde eine der vorgenannten Pflichten, kann der Versicherer – je nach Grad des Verschuldens – die Versicherungsleistung kürzen oder sogar vollständig verweigern.

§ 4 Haushalts-Schutz

Der Haushalts-Schutz ist eine Kombination aus Service-, Rabatt- und versicherungsartigen Leistungen.

4.1 Serviceleistungen

Notfall-Telefon Voraussetzung für die Inanspruchnahme sämtlicher Schutzbriefleistungen ist die Erstmeldung über das Notfall-Telefon. Das Notfall-Telefon steht hierfür an allen Tagen des Jahres rund um die Uhr unter folgender Nummer zur Verfügung: 04085599523

4.2 Rabattleistungen

Als Haushalts-Schutz-Kunde erhalten Sie 25% Rabatt auf Elektrogeräte-Reparaturen. Voraussetzung dafür ist, dass Sie die Reparatur im ServiceCenter anmelden. Wir nennen Ihnen dann einen Reparaturservice, der die Reparatur ausführt. Um den Reparatur-Rabatt in Anspruch nehmen zu können, reichen Sie bitte innerhalb von 14 Tagen die auf Ihren Namen ausgestellte Original-Reparaturrechnung im ServiceCenter ein. 25% des Rechnungsbetrages, maximal jedoch 300,- Euro pro Jahr, werden Ihnen innerhalb von vier Wochen nach ordnungsgemäßer Einreichung erstattet.

4.3 Versicherungsartige Leistungen

Als Haushalts-Schutz-Kunde erhalten Sie organisatorische und finanzielle Hilfe bei Notfall-Reparaturen an Ihrem Haus oder Ihrer Wohnung gem. 4.5 Die Dienste können telefonisch 24 Stunden am Tag, 365 Tage im Jahr in Anspruch genommen werden. Die nachfolgenden Produktinformationen stellen einen Überblick über die Inhalte des Haushalts-Schutzes dar.

4.4 Garantieverlängerung

Bei Registrierung bestimmter Neugeräte innerhalb von 90 Tagen bei der Bonus Vip Telekomünikasyon Ltd Sti. gemäß den nachfolgenden Vorgaben erhalten Sie über die vom Hersteller des versicherten Gerätes gewährte Garantie hinaus einen zusätzlichen Schutz von 24 Monaten. Die verlängerte Garantie umfasst eine Vielzahl von elektronischen Haushaltsgeräten (weiße Ware) und Unterhaltungselektronik (braune Ware). Es gelten die Bedingungen zu der Haushalts-Schutz-Garantieverlängerung.

Diese, wie auch die Liste der registrierfähigen Geräte, können telefonisch unter 01805240524 oder unter service@bonusbuddy.io angefordert werden und sind online einsehbar unter: www.bonusbuddy.io

Damit Neugeräte eine Garantieverlängerung erhalten, muss

• der Artikel in Deutschland gekauft worden sein und

• eine Registrierung des Gerätes innerhalb von 90 Tagen nach Kaufdatum über das Registrierungsformular erfolgen. Das Registrierungsformular kann telefonisch unter: 04085599523 oder unter service@bonusbuddy.io angefordert oder unter: www.bonusbuddy.io heruntergeladen werden.

4.5 Umfang des Versicherungsschutzes

4.5.1 Versicherung, versicherte Person

4.5.1.1 Ein Versicherungsfall liegt vor, wenn

• die Voraussetzungen für die Geltendmachung des Anspruchs auf Beistandsleistungen des Versicherers gemäß 4.5.4 – 4.5.15 vorliegen und

• der Anspruch auf Beistandsleistungen durch eine versicherte Person beim Notfall-Telefon tatsächlich geltend gemacht wird.

4.5.1.2 Versicherungsschutz besteht für einen Kunden der DSG mit einem gültigen DSG-Haushalts-Schutz sowie für die Personen, die mit ihm in häuslicher Gemeinschaft leben. Alle für den DSG-Kunden betroffenen Bestimmungen gelten sinngemäß für den vorgenannten Personenkreis, soweit nichts anderes vereinbart ist.

4.5.2 Versicherungssumme

4.5.2.1 Der Versicherungsschutz umfasst die Übernahme der Kosten der Notreparatur einschließlich mitgeführter Kleinteile sowie der Fahrtkosten des beauftragten Dienstleistungsbetriebes bis zu max. 500,- Euro (kann je nach Leistungsart abweichen, siehe Punkte 4.5.4 bis 4.5.15) je Versicherungsfall. Mitgeführte Kleinteile (wie z. B. Schrauben, Muttern, Scharniere, Ventile oder ähnliches) werden bis maximal 50,- Euro je Versicherungsfall übernommen. Wir beauftragen den erforderlichen Handwerker im Namen und im Auftrag der begünstigten Person und übernehmen die Kosten direkt, ohne Vorleistung der begünstigten Person. Rechnungsbeträge, die über den Betrag von 500,- Euro bzw. den in den Punkten 4.5.4 bis 4.5.15 beschriebenen Betrag hinausgehen, sind von der begünstigten Person selbst zu tragen und unter Abzug der bereits von uns im Auftrag des Versicherers zugesagten Summe an den Handwerker zu entrichten.

4.5.2.2 Die Übernahme von Kosten durch den Versicherer ist begrenzt auf insgesamt zwei Versicherungsfälle pro Versicherungsjahr.

4.5.3 Versicherungsort (versicherte Wohnung) Der Versicherungsschutz gilt für die im Versicherungsschein bezeichnete Wohnung des Kunden innerhalb der Bundesrepublik Deutschland — bei Einfamilienhäusern einschließlich einer Einliegerwohnung, sofern für diese kein separater Hauseingang existiert — einschließlich zugehöriger Balkone, Loggien, Dachterrassen, Keller- und Speicherräume sowie Garagen (nicht: Stellplätze innerhalb von Sammelgaragen). Hinsichtlich des Anspruchs auf Entfernung von Wespen- und Hornissennestern sowie Bienenstöcken (4.5.11) besteht auch Versicherungsschutz, wenn:

• von einem Teil der Außenfassade sowie

• von einem Gartenhaus oder Schuppen auf dem Grundstück, auf dem der Versicherungsort liegt, durch Wespen-/ Hornissennester oder Bienenstöcke eine Beeinträchtigung des Versicherungsortes ausgeht. Ziehen Sie um, geht der Versicherungsschutz auf die neue Wohnung über, es sei denn, diese liegt nicht innerhalb der Bundesrepublik Deutschland. In diesem Fall endet der Haus und Wohnungsschutzbrief mit dem Umzug.

4.5.4 Schlüsseldienst im Notfall

4.5.4.1 Der Versicherer organisiert das Öffnen der Wohnungstür durch eine Fachfirma (Schlüsseldienst), wenn Sie nicht in die versicherte Wohnung gelangen können, weil der Schlüssel für die Wohnungstür abhandengekommen oder abgebrochen ist oder weil Sie sich versehentlich ausgesperrt haben.

4.5.4.2 Der Versicherer übernimmt die Kosten für das Öffnen der Wohnungstür durch den Schlüsseldienst sowie die Kosten für ein provisorisches Schloss, wenn das Türschloss durch das Öffnen der Tür funktionsunfähig werden sollte, insgesamt jedoch maximal 150,- Euro je Versicherungsfall.

4.5.5 Rohrreinigungsservice im Notfall

4.5.5.1 Der Versicherer organisiert den Einsatz einer Rohrreinigungsfirma, wenn in der versicherten Wohnung Abflussrohre von Bade- oder Duschwannen, Wasch- oder Spülbecken, WC, Urinalen, Bidets oder Bodenabläufen verstopft sind.

4.5.5.2 Der Versicherer übernimmt die Kosten für die Behebung der Rohrverstopfung einschließlich notwendiger Ersatzteile, maximal jedoch 500,- Euro je Versicherungsfall.

4.5.6 Sanitärinstallateur-Service im Notfall

4.5.6.1 Der Versicherer organisiert den Einsatz eines Sanitärinstallateur-Betriebes, wenn

• aufgrund eines Defekts an einer Armatur, an einem Boiler, WC oder Urinal (inklusive WC- und Urinal-Spülung) oder am Haupthahn der versicherten Wohnung das Kalt- oder Warmwasser nicht mehr abgestellt werden kann;

• aufgrund eines Defekts an einer Armatur, an einem Boiler, WC oder Urinal (inklusive WC- und Urinal-Spülung) oder am Haupthahn der versicherten Wohnung die Kalt- oder Warmwasserversorgung unterbrochen ist.

4.5.6.2 Der Versicherer übernimmt die Kosten für die Behebung des Defekts einschließlich notwendiger Ersatzteile, maximal jedoch 500,- Euro je Versicherungsfall.

4.5.6.3 Der Versicherer leistet keine Zahlung

• für den Austausch defekter Dichtungen und verkalkter Bestandteile oder von Zubehör von Armaturen und Boilern;

• für die ordentliche Instandhaltung bzw. Wartung der Sanitärinstallation in der versicherten Wohnung.

4.5.7 Elektroinstallateur-Service im Notfall

4.5.7.1 Bei Defekten an der Elektroinstallation der versicherten Wohnung organisiert der Versicherer den Einsatz eines Elektroinstallateur-Betriebes.

4.5.7.2 Der Versicherer übernimmt die Kosten für die Behebung des Defekts einschließlich notwendiger Ersatzteile, maximal jedoch 500,- Euro je Versicherungsfall.

4.5.7.3 Der Versicherer leistet keine Zahlung

• für die Behebung von Defekten an elektrischen und elektronischen Geräten wie z. B. Waschmaschinen, Trocknern, Geschirrspülmaschinen, Herden sowie Backöfen einschließlich Dunstabzugshauben, Heizkesseln, Heizungssteuerungsanlagen, Kühlschränken, Tiefkühlgeräten, Lampen einschließlich Leuchtmitteln, Computern, Telefonanlagen, Fernsehgeräten, Stereoanlagen, Video- und DVD-Playern und allen Haushaltskleingeräten;

• für die Behebung von Defekten an Stromverbrauchszählern.

4.5.8 Heizungsinstallateur-Service im Notfall

4.5.8.1 Der Versicherer organisiert den Einsatz eines Heizungsinstallateur-Betriebes, wenn

• Heizkörper in der versicherten Wohnung wegen Defekten an zugehörigen Thermostatventilen nicht in Betrieb genommen werden können;

• aufgrund eines Bruchschadens oder Undichtigkeit Heizkörper in der versicherten Wohnung repariert oder ersetzt werden müssen.

4.5.8.2 Der Versicherer übernimmt die Kosten für die Behebung des Defekts, einschließlich notwendiger Ersatzteile, maximal jedoch 500, – Euro je Versicherungsfall.

4.5.8.3 Der Versicherer leistet keine Zahlung

• für die Behebung von Defekten an Heizkesseln, Brennern, Tanks und Heizungsrohren;

• für die Behebung von Schäden durch Korrosion.

4.5.9 Notheizung

a. Der Versicherer stellt maximal drei elektrische Leih-Heizgeräte zur Verfügung, wenn ein plötzlicher und unvorhersehbarer Funktionsausfalls der Heizung während der Heizperiode auftritt und nicht innerhalb von zwei Stunden durch den Heizungsinstallateur-Service im Notfall 4.5.8 behebbar ist, stellt der Versicherer max. drei elektrische Leih-Heizgeräte zur Verfügung.

b. Der Versicherer übernimmt die Kosten für die Bereitstellung der Leih-Heizgeräte, maximal jedoch 500,- Euro je Versicherungsfall.

c. Der Versicherer leistet keine Zahlung für zusätzliche Stromkosten, die durch den Einsatz der Leih-Heizgeräte entstehen.

4.5.10 Schädlingsbekämpfung

4.5.10.1 Bei Befall der versicherten Wohnung durch Schädlinge, der aufgrund seines Ausmaßes nur fachmännisch beseitigt werden kann, organisiert der Versicherer die Schädlingsbekämpfung durch eine Fachfirma.

4.5.10.2 Der Versicherer übernimmt die Kosten für die Schädlingsbekämpfung, maximal jedoch 500,- Euro je Versicherungsfall.

4.5.10.3 Als Schädlinge im Sinne dieses Vertrages gelten ausschließlich Schaben (z.B. Kakerlaken), Ratten, Mäuse, Motten, Ameisen und Silberfischchen.

4.5.11 Entfernung von Wespen- und Hornissennestern sowie Bienenstöcken

4.5.11.1 Der Versicherer organisiert die fachmännische Entfernung bzw. Umsiedlung von Wespen- und Hornissennestern sowie Bienenstöcken, die sich im Bereich der versicherten Wohnung befinden.

4.5.11.2 Der Versicherer übernimmt die Kosten für die Entfernung bzw. Umsiedlung des Wespen- oder Hornissennests oder Bienenstocks, maximal jedoch 500,- Euro je Versicherungsfall.

4.5.11.3 Der Versicherer leistet keine Zahlung, wenn

• sich das Wespen- oder Hornissennest oder der Bienenstock in einem räumlichen Bereich befindet, der nicht der versicherten Wohnung zugeordnet werden kann;

• die Entfernung bzw. Umsiedlung des Wespen- oder Hornissennests oder Bienenstocks aus rechtlichen Gründen, z. B. aus Gründen des Artenschutzes, nicht zulässig ist;

• das Wespen- oder Hornissennest oder der Bienenstock mit Willen des Versicherungsnehmers oder einer anderen versicherten Person in den Bereich der versicherten Wohnung gelangt ist.

4.5.12 Ausfall der Wohnung

4.5.12.1 Wird das versicherte Objekt durch Feuer-, Elementar oder Wasserschaden unbenutzbar,

• organisiert der Versicherer eine angemessene Ersatzwohnung (Hotel, Pension, Mietwohnung und dergleichen) und übernimmt die Übernachtungskosten bis zu dem Tag, an dem das versicherte Objekt wieder bewohnbar wird, maximal jedoch 500,- Euro;

• organisiert der Versicherer – falls notwendig – innerhalb Deutschlands die Betreuung von Kindern unter 16 Jahren, die in Ihrem Haushalt leben, wenn Sie oder eine andere Person zur Betreuung nicht zur Verfügung stehen, so lange, bis sie anderweitig, z. B. durch einen Verwandten, übernommen werden können.

4.5.12.2 Die gemäß 4.12 entstehenden Kosten werden bis maximal 500,- Euro übernommen.

4.5.12.3 Ferner organisiert der Versicherer in einem Falle des 4.5.12 innerhalb Deutschlands die Unterbringung und Versorgung von Hunden, Katzen, Hamstern, Meerschweinchen und Kaninchen, die in Ihrem Haushalt leben, wenn Sie oder eine andere Person zur Betreuung nicht zur Verfügung stehen. Die Unterbringung erfolgt in einer Tierpension bzw. in einem Tierheim.

4.5.12.4 Die gemäß 4.5.12 entstehenden Kosten für die Unterbringung und Versorgung der Tiere werden bis zu maximal 500,- Euro je Versicherungsfall übernommen.

4.5.12.5 Ferner organisiert der Versicherer die Einlagerung Ihrer Möbel und benennt ein geeignetes Speditionsunternehmen. Kosten hierfür werden nicht übernommen.

4.5.12.6 Der Versicherer organisiert die Bewachung und Sicherung des versicherten Objektes. Es wird ein auf Bewachung bzw. Sicherung spezialisiertes Unternehmen beauftragt. Die Kosten für die Bewachung und Sicherung werden nicht übernommen.

4.5.12.7 Der Versicherer erbringt keine Leistungen für Schäden, die bereits vor Vertragsbeginn vorhanden waren, oder/ und wenn Sie nicht der Träger des Risikos sind (Gefahrtragung).

4.5.13 Versuchter oder vollbrachter Einbruch Werden infolge eines versuchten oder vollbrachten, polizeilich gemeldeten Einbruchs in das versicherte Objekt Sicherungsmaßnahmen erforderlich, um das versicherte Objekt vor weiteren Schäden zu schützen,

4.5.13.1 organisiert der Versicherer die provisorische Sicherung der Wohnungstür durch eine Fachfirma (Schlüsseldienst). Der Versicherer übernimmt die Kosten für die Sicherung der Wohnungstür durch den Schlüsseldienst sowie die Kosten für ein provisorisches Schloss, wenn das Türschloss durch den versuchten oder vollbrachten Einbruch funktionsunfähig wurde, insgesamt jedoch maximal 500,- Euro je Versicherungsfall;

4.5.13.2 organisiert der Versicherer die provisorische Sicherung von Fenstern durch eine Fachfirma (Glasereibetrieb). Der Versicherer übernimmt die Kosten für die Sicherung der Fenster durch den Glasereibetrieb einschließlich mitgeführter Kleinteile, insgesamt jedoch maximal 500, – Euro je Versicherungsfall;

4.5.13.3 organisiert der Versicherer die Bewachung und Sicherung des versicherten Objektes. Es wird ein auf Bewachung bzw. Sicherung spezialisiertes Unternehmen beauftragt. Die Kosten für die Bewachung und Sicherung werden nicht übernommen. Der Versicherer erbringt keine Leistungen für Schäden, die bereits vor Vertragsbeginn vorhanden waren, oder/und wenn Sie nicht der Träger des Risikos sind (Gefahrtragung).

4.5.14 Dachbeschädigungen durch Sturm sind durch Sturm ab Windstärke 8 Beschädigungen am Dach des versicherten Objektes eingetreten und besteht die Gefahr, dass dadurch weitere Schäden am versicherten Objekt auftreten können, organisiert der Versicherer die provisorische Sicherung des Daches durch eine Fachfirma und übernimmt die dadurch entstehenden Kosten inklusive mitgeführter Kleinteile, insgesamt jedoch maximal 500,- Euro je Versicherungsfall. Die Windstärke ist durch die begünstigte Person nachzuweisen.

4.5.15 Datenrettung

4.5.15.1 Der Versicherer organisiert die Datenrettung von der Festplatte eines privat genutzten PC, wenn

a) die Daten nach einem Hardwaredefekt nicht mehr abrufbar sind und gesichert werden müssen,

b) ein Datenverlust aufgrund schädlicher Programme (z. B. Viren oder Würmer) eingetreten ist.

4.5.15.2 Die Datensicherung kann von PCs mit dem Betriebssystemen Apple, Linux (Version 4.4 oder höher) und Microsoft vorgenommen werden. Die Datenrettung erfolgt ausschließlich von Festplatten der Größe 2,5 Zoll und 3,5 Zoll. Das Antivirusprogramm des PCs muss jederzeit auf dem neusten Stand sein.

4.5.15.3 Der Versicherer übernimmt die entstehenden Kosten bis max. 500,- Euro je Versicherungsfall.

4.5.15.4 Die begünstigte Person hat keinen Anspruch auf eine erfolgreiche Datenrettung. Ist die Rekonstruktion der Daten technisch nicht möglich, scheidet eine Wiederherstellung aus. Zudem besteht kein Anspruch auf darüberhinausgehende Entschädigungsleistungen wie etwa den Ersatz eines beschädigten Speichermediums.

4.5.16 Allgemeine Leistungsbegrenzung

4.5.16.1 Die Übernahme von Kosten durch den Versicherer gemäß 4.5.3 bis 4.5.15 ist auf insgesamt zwei Versicherungsfälle begrenzt, die innerhalb eines Versicherungsjahres beim Notfall-Telefon gemeldet werden.

4.5.16.2 Ein Anspruch auf die Übernahme der Kosten besteht nicht, wenn der Begünstigte Entschädigung aus einer gleichlaufenden, anderen, eigenen oder fremden Versicherung, die vor oder nach dieser Versicherung abgeschlossen wurde, in Anspruch nehmen kann.

4.5.17 Allgemeine Versicherungsbedingungen weitere wichtige Informationen entnehmen Sie bitte den jeweils gültigen Allgemeinen Versicherungsbedingungen. Diese sind maßgeblich für die Erbringung der vorgenannten Leistungen und können kostenfrei gem. 4.3 und 4.4 abgerufen werden

§5 Tankrabatt

Tankrabatt: Der Kunde kann seine Tank-Quittungen gesammelt in Kopie von einem Kalenderjahr – ab Gültigkeit des Bonus Vip Telekomünikasyon Ltd Sti. Vertrages – bis zum 15.02. des darauffolgenden Jahres an das Bonus Vip Telekomünikasyon Ltd Sti. ServiceCenter senden. Erst nach diesem Einsendeschluss werden 5 % auf den Kraftstoff-Einkauf (ausschließlich Kraftstoffe, keine Lebensmittel, Tabakwaren, etc.) zurückerstattet, maximal 30,- EUR pro Jahr. Eingereichte Quittungen werden von der Bonus Vip Telekomünikasyon Ltd Sti. nach Auszahlung der Rückvergütung vernichtet und werden nicht an den Kunden zurückgeschickt.

§ 6 Sonstige Vertragsbestimmungen

6.1 Einschränkung des Versicherungsschutzes

  • Obliegenheiten vor Eintritt des Versicherungsfalles

Gegenüber der versicherten Person befreit eine Obliegenheitsverletzung den Versicherer nur dann von der Leistungspflicht, wenn die versicherte Person die Obliegenheitsverletzung selbst begangen oder schuldhaft ermöglicht hat.

  • Ausschlüsse
  • Versicherungsschutz wird nicht gewährt, wenn der Schaden durch Aufruhr, innere Unruhen, Kriegsereignisse, Verfügungen von hoher Hand, Erdbeben oder Kernenergie unmittelbar oder mittelbar verursacht wurde.
  • Versicherungsschutz wird nicht gewährt, wenn der Schaden von der versicherten Person vorsätzlich herbeigeführt wurde. Im Fall einer grob fahrlässigen Herbeiführung des Schadens ist der Versicherer berechtigt, seine Leistung in einem der Schwere des Verschuldens entsprechenden Verhältnis zu kürzen; die Beweislast für das Nichtvorliegen einer groben Fahrlässigkeit trägt die versicherte Person.

6.2 Wird eine dieser Verpflichtungen arglistig verletzt, oder wird die Bonus Vip Telekomünikasyon Ltd Sti. arglistig über Tatsachen getäuscht, die für den Grund oder die Höhe der Entschädigung von erheblicher Bedeutung sind, verliert der Kunde den Portmonee-Schutz für den geltend gemachten Schaden. Wird eine dieser Verpflichtungen, die für den Grund oder die Höhe der Entschädigung von erheblicher Bedeutung ist, vorsätzlich oder grob fahrlässig verletzt, können die Leistungen des Portmonee-Schutzes gekürzt werden, es sei denn der Kunde kann nachweisen, dass die Verletzung der Verpflichtung weder für den Eintritt, Umfang oder die Feststellung des Versicherungsfalls ursächlich war. Bei vorsätzlicher Verletzung behält der Kunde den Versicherungsschutz nur, wenn die Verletzung nicht geeignet war, die Interessen der Bonus Vip Telekomünikasyon Ltd Sti. ernsthaft zu beeinträchtigen, oder wenn den Kunden kein erhebliches Verschulden trifft.

§ 7 Haftungsausschluss

7.1 Für Schäden, die im Rahmen der Erbringung von Bonusleistungen an anderen Rechtsgütern als dem Leben, Körper oder der Gesundheit entstehen, ist die Haftung ausgeschlossen, soweit die Schäden nicht auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten der Bonus Vip Telekomünikasyon Ltd Sti. eines von deren gesetzlichen Vertretern oder einer von deren Erfüllungsgehilfen beruhen und das Verhalten auch keine Verletzung von vertragswesentlichen Pflichten ist. Wesentliche Vertragspflichten sind solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf.

7.2 Die vorgenannten Haftungsausschlüsse und Beschränkungen gelten außerdem nicht im Fall der Übernahme ausdrücklicher Garantien durch die Bonus Vip Telekomünikasyon Ltd Sti. sowie bei Ansprüchen wegen fehlender zugesicherter Eigenschaften.

Teil C: Inhalt und Bedingungen des Shopping Cashback-Clubs

§ 1 Vertragsgegenstand

Die Kunden erhalten automatisch die kostenlose Zugriffsmöglichkeit zu einem

umfangreichen Cashback Club und seinen Leistungen. Der Cashback Club ist

ein Angebot der Bonus Vip Telekomünikasyon Ltd Sti. und steht exklusiv aktiven Kunden zur Verfügung.

Der Cashback-Club umfasst folgende Leistungen:

1.1.Online Shopping Cashback

Registrierten Kunden werden bis zu 35 % auf Online-Einkäufe in teilnehmenden Shops nach Kauf rückvergütet. Der Vertrag über die Cashback-Leistungen kommt zwischen dem jeweiligen Shop-Inhaber und dem Kunden zustande. Es gelten die jeweiligen AGB des Vertragspartners/Veranstalters. Die Zahlung des Rechnungsbetrages erfolgt gemäß den jeweiligen Bedingungen des Shop-Inhabers.

Angaben zur Auszahlung der Rückvergütung sind den AGB der Produktwebsite unter www.bonusbay.de zu entnehmen.

1.2. Reise-Cashback

Der Reise-Cashback ist ein Angebot der Bonus Vip Telekomünikasyon Ltd Sti. und steht exklusiv aktiven Kunden zur Verfügung. Der Reise-Cashback ist ein Buchungsportal, welches von der Reiseagentur Wunschurlaub SL. Betrieben wird.

Die Kunden erhalten auf die ersten beiden gebuchten Reisen einmalig je 100 €

Rabatt und auf alle weiteren Reisebuchungen bis zu 25 % Nachlass. Die 100 €

Rabatt werden dem Kunden in Form von zwei Reisegutscheinen i.H.v. je 100 €

zur Verfügung gestellt. Der Vertrag über die Reiseleistungen kommt zwischen

dem jeweiligen Reiseveranstalter und dem Kunden zustande. Es gelten die jeweiligen

AGB des Vertragspartners/Veranstalters.

Angaben zur Rückvergütung sind den AGB auf www.bonusbay.de zu entnehmen.

Teilnahmebedingungen für die Gewinnspielteilnahme

Die nachfolgenden Allgemeinen Teilnahmebedingungen gelten für die Gewinnspielserie

des Bonus Vip Telekomünikasyon Ltd Sti. Veranstalter der Gewinnspielserie ist die Bonus Dialog Marketing GmbH, Hauptstraße 45 in 63303 Dreieich.

§ 1 Geltungsbereich

1.1 Die vorliegenden Teilnahmebedingungen gelten für die Gewinnspielserie der Bonus Dialog Marketing GmbH.

1.2 Die nachfolgenden Teilnahmebedingungen enthalten die zwischen dem Teilnehmer/

der Teilnehmerin am Gewinnspiel und dem Veranstalter ausschließlich geltenden Bedingungen, soweit diese nicht durch schriftliche Vereinbarungen gem. Ziffer 14.1 dieser Bedingungen zwischen den Parteien abgeändert werden.

1.3 Eine Teilnahme am Gewinnspiel ist nur unter Einbeziehung dieser Teilnahmebedingungen

möglich.

1.4 Erfolgt eine Teilnahme am Gewinnspiel, so gelten die zu diesem Zeitpunkt aktuellen

und angezeigten Teilnahmebedingungen.

§ 2 Teilnahmeberechtigte

2.1 Teilnahmeberechtigt sind ausschließlich die Kunden des dein Vorteilspaket24, welche einen Bonusleistungsvertrag mit der Bonus Vip Telekomünikasyon Ltd Sti. abgeschlossen haben.

2.2 Eine wirksame Teilnahme am Gewinnspiel erfolgt nur, wenn die teilnehmende Person zum Zeitpunkt ihrer Teilnahme das 18. Lebensjahr vollendet hat und der in Satz 1 erwähnte Vertrag in Kraft ist.

2.3 Nicht teilnahmeberechtigt sind Mitarbeiter, Bevollmächtigte und Beauftragte des Veranstalters und deren jeweiligen Familien- und Haushaltsmitglieder sowie alle Personen, die gemäß Nummer 8 der Teilnahmebedingungen disqualifiziert oder von dem Gewinnspiel ausgeschlossen bzw. gesperrt sind. Bei Missachtung dieser Voraussetzungen entfallen sämtliche Ansprüche gegen den Veranstalter.

§ 3 Teilnahme

3.1 Die Teilnahme an der Gewinnspielserie erfordert die Mitgliedschaft bei dein Vorteilspaket24 und erfolgt automatisch auf monatlicher Basis.

3.2 Jeder Teilnehmer kann monatlich nur einmal an der Gewinnspielserie teilnehmen. Ein Mitspielen im Namen Dritter oder die Teilnahme über “Strohmänner” ist nicht erlaubt. Der Gewinner/die Gewinnerin ist für die Zahlung ggf. anfallender Steuern allein verantwortlich.

3.3 Jeder ordnungsgemäß und rechtzeitig registrierte Teilnehmer nimmt an den Ziehungen

gemäß Ankündigung beim Gewinnspiel teil.

3.4 Der erste und letzte Ziehungstag sowie die Anzahl der angebotenen Ziehungen werden

beim jeweiligen Gewinnspiel bekannt gegeben. Nach dem letzten angekündigten Ziehungstag eingegangene Teilnahmen können nicht berücksichtigt werden.

§ 4 Verlosung und Gewinne

4.1 Ziehungstage für die Gewinnspielserie sind jeweils der letzte Arbeitstag des betreffenden

Monats.

4.2 Die Monatsgewinne sind der Ankündigung von Bonusbuddy zu entnehmen.

4.3 Die Gewinner der Ziehungen für die einzelnen Preise werden anhand von Gewinnzahlen

ermittelt. Gewinner ist derjenige Teilnehmer, dessen Glückszahl mit dem im Zufallsverfahren vom Veranstalter bzw. der beauftragten Agentur bestimmten Gewinnzahl übereinstimmt.

4.4 Sollte eine Gewinnbenachrichtigung scheitern, so verfällt der Anspruch auf den Gewinn.

§ 5 Benachrichtigung der Teilnehmer, Gewinner und Gewinnauszahlung

5.1 Die Gewinner werden durch den Veranstalter oder durch dessen Dienstleister benachrichtigt.

5.2 Alle Gewinner müssen sich innerhalb von einem Monat nach der Ziehungs-Benachrichtigung mit ihren Personendaten beim Veranstalter melden. Sie haben sich dann als Gewinner auszuweisen (unter Vorlage eines gültigen Reisepasses oder Personalausweises) und eine Gewinnbestätigung zu unterzeichnen. Geschieht dies nicht, verfällt der Gewinn.

§ 6 Wegfall des Gewinnanspruchs

Sollte eine Gewinnbenachrichtigung scheitern, weil unter den angegebenen Adressdaten eine Zustellung der Gewinnmitteilung erfolglos ist oder der Gewinner unter der angegebenen Telefonnummer nach mindestens drei Versuchen und, soweit diese erfolglos blieben, ohne Rückruf innerhalb von fünf Werktagen nicht erreicht werden konnte, so verfällt der Gewinnanspruch. Soweit der Teilnehmer/die Teilnehmerin eine Adresse angegeben hat, wird die Gewinnmitteilung bevorzugt an eine Adresse (Post oder E-Mail) versendet. Die erfolglose Zustellung an eine der angegebenen Adressdaten (E-Mail-Adresse oder Postanschrift) reicht als Scheitern der Zustellung der Gewinnmitteilung in diesem Sinne. Eine Gewinnbenachrichtigung gilt auch dann als erfolglos, wenn eine Aufforderung per E-Mail, Post oder Telefon, innerhalb von zwei Wochen eine aktuelle Anschrift zur Zustellung der Gewinnbenachrichtigung zu hinterlassen, ohne Reaktion bleibt.

§ 7 Begrenzungen und Steuern

Der Gewinnanspruch ist nicht auf Dritte übertragbar. Der Anspruch auf Erhalt des Gewinns im Wege des Barerlöses ist ausgeschlossen, soweit keine Bargewinne ausgelobt sind. Der Gewinner hat für ggf. anfallende Steuern selbst aufzukommen, soweit es sich um eine Steuerforderung der Finanzbehörden handelt.

§ 8 Verhaltensregeln, Disqualifikation und Sperrung

8.1 Der Veranstalter bzw. dessen Dienstleister hat das Recht, Teilnehmer zu disqualifizieren

und von dem Gewinnspiel auszuschließen, die den Teilnahmevorgang in einer gegen Treu und Glauben verstoßenden Weise, z.B. durch Verstoß gegen die Spielregeln beeinflussen oder deren Verhalten in sonstiger Weise die Grenzen der Zumutbarkeit

überschreitet, z.B. durch Bedrohung oder unzumutbare Belästigung (Beleidigung, üble Nachrede, extreme Anrufhäufung in Form von „Telefonterror“ usw.) von Mitarbeitern/Mitarbeiterinnen des Veranstalters oder dessen Dienstleister.

§ 9 Beendigungs-/Änderungsmöglichkeiten

9.1 Der Veranstalter behält sich das Recht vor, das Gewinnspiel jederzeit ohne Vorankündigung

abbrechen oder beenden zu können, soweit ein berechtigtes Interesse hieran besteht. Dies kann insbesondere bei technischen Problemen oder rechtlichen Bedenken der Fall sein.

9.2 Der Veranstalter behält sich das Recht vor, das Gewinnspiel ganz oder in Teilen (etwa für bestimmte Gewinne oder Sonderauslosungen) nach einer Monatsziehung und Zuteilung der Preise abzubrechen. Dies gilt insbesondere, wenn die Verlosung aus irgendwelchen Gründen nicht planmäßig laufen kann, so etwa bei Computerviren, bei Fehlern der Soft- und/oder Hardware und/oder aus sonstigen technischen und/oder rechtlichen Gründen, welche die Verwaltung, die Sicherheit, die Integrität und/oder reguläre und ordnungsgemäße Durchführung der Verlosung beeinflussen.

§ 10 Rechtsweg

Hinsichtlich der Gewinnspielteilnahme ist der Rechtsweg ausgeschlossen. Ein einklagbarer Anspruch auf die Auszahlung der Gewinne besteht nicht.

§ 11 Datenschutz und Einwilligung

Die Verarbeitung der Nutzerdaten erfolgt mit größter Sorgfalt und unter Beachtung der gesetzlichen Bestimmungen. Die Verarbeitung der zur Verfügung gestellten Daten erfolgt ausschließlich auf Grundlage Ihrer Einwilligung (Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO), die sie uns durch Ihre freiwillige Teilnahme an diesem Gewinnspiel erteilen. Nähere Einzelheiten ergeben sich aus der Datenschutzerklärung.

§ 12 Haftung

12.1 Der Veranstalter hat im Falle einer Verlinkung auf die Internetseiten von Partnern, Sponsoren und Werbepartnern keinen Einfluss auf die verlinkten Seiten. Er macht sich deren Inhalte nicht zu Eigen.

12.2 Die Haftung für Datenverlust wird auf den typischen Wiederherstellungsaufwand beschränkt, der bei regelmäßiger und gefahrentsprechender Anfertigung von Sicherungskopien eingetreten wäre.

§ 13 Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen dieser Teilnahmebedingungen unwirksam oder undurchführbar sein, oder nach Teilnahmebeginn unwirksam oder undurchführbar werden, bleibt davon die Wirksamkeit der Bedingungen im Übrigen unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll diejenige wirksame und durchführbare Bestimmung treten, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzungen am nächsten kommen. Die vorstehenden Bestimmungen gelten entsprechend für den Fall, dass sich die Teilnahmebedingungen als lückenhaft erweisen.

§ 14 Schlussbestimmungen

14.1 Änderungen oder Ergänzungen dieser Teilnahmebedingungen bedürfen der Schriftform.

Dies gilt auch für die Aufhebung des Schriftformerfordernisses. Das Gewinnspiel unterliegt ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland.

14.2 Sofern der Teilnehmer/die Teilnehmerin Kaufmann bzw. Kauffrau im Sinne des Handelsgesetzbuches, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, wird für sämtliche Streitigkeiten, die im Rahmen der Abwicklung dieses Vertragsverhältnisses entstehen, der Gerichtsstand des Geschäftssitzes des Veranstalters als Gerichtsstand vereinbart.

Stand: Februar 2024